Die Kosten für meine Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) errechnet.

Hierfür spielen die Komplexität Ihrer Beschwerden und der Umfang der Behandlung eine Rolle. Da ich eine Privatpraxis führe, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Private Krankenkassen oder Zusatzkassen übernehmen dagegen meist alle Leistungen. Die entstehenden Kosten sind in jedem Fall in voller Höhe zu begleichen. Es steht Ihnen frei, dies im Vorfeld zu klären.